Eine Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass der Körper oder die Seele eines Kindes in Gefahr ist, zum Beispiel durch: Vernachlässigung von Körper und Seele, seelische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und/oder häusliche Gewalt.

Deshalb: Hinschauen - Zuhören - Ansprechen!

Sie haben einen Verdacht?

Was Sie tun können:

Hinsehen und Zuhören: Seien Sie aufmerksam, wenn Sie ein „ungutes Gefühl“ haben, und sprechen Sie empathisch mit dem Kind, ohne Druck auszuüben.

Melden: Zögern Sie nicht, einen Verdacht auf Gewalt zu melden, bei der Polizei (110) oder dem Jugendamt.

Anlaufstellen nutzen: Informieren Sie sich über lokale Beratungsstellen (z.B. Kinderschutz-Zentren) oder die bundesweiten Hilfetelefone.

Unter der PDF ANSPRECHPARTNER finden Sie einige Anlaufstellen!

HallOfFame

  „Wir werden unterstützt von Kasse Speedy – dem Kassensystem für alle.“    
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.